Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Version 1.1 · Stand: 30.09.2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist Silvia Bauer, MatchTogether (Einzelunternehmen), Ligusterweg 2, 83134 Prutting, Telefon 08031 2728754, E-Mail sb@matchtogether.de (nachfolgend „MatchTogether“).

2. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren, die als Privatperson handeln, über ein SEPA-fähiges Bankkonto verfügen und sich mit ihrem eigenen Namen und ihrer eigenen, bestätigten E-Mail-Adresse registrieren. Eine gewerbliche oder berufliche Personalvermittlung oder -beratung im Rahmen des Programms ist ausgeschlossen.
  2. Ausgeschlossen sind Silvia Bauer, Mitarbeitende, MatchMaker und sonstige Beauftragte von MatchTogether.
  3. Für eine Empfehlung entsteht außerdem keine Prämie, wenn die teilnehmende Person beim einstellenden Träger (einschließlich aller Einrichtungen desselben Trägers) beschäftigt oder für ihn tätig ist.
  4. Eine Empfehlung der eigenen Person ist ausgeschlossen.
  5. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Jede Person erhält genau einen persönlichen Empfehlungscode. Beliebig viele Empfehlungen sind möglich.

3. Registrierung, Link und Empfehlungscode

  1. Für die Registrierung werden Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse benötigt. Die E-Mail-Adresse muss über den zugesandten Link bestätigt werden.
  2. Nach der Bestätigung erhält die teilnehmende Person einen persönlichen Empfehlungslink, einen persönlichen Empfehlungscode und einen QR-Code. Mit der Bestätigung kommt die Teilnahme zu diesen Bedingungen zustande.
  3. Link, Code und QR-Code sind persönlich und dürfen nur nach diesen Bedingungen genutzt werden.

4. Wer empfohlen werden kann

  1. Prämienfähig ist die Einstellung in einer der folgenden Berufsgruppen:
    • Pflegefachkräfte und Teilhabefachkräfte mit abgeschlossener, staatlich anerkannter Fachausbildung,
    • spezialisierte medizinische und therapeutische Berufe,
    • fachliche Leitungen und Führungskräfte (z. B. Wohnbereichs-, Pflegedienst- oder Einrichtungsleitung),
    • Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte.
  2. Nicht prämienfähig sind insbesondere Hilfskräfte und Quereinsteiger ohne anerkannte Fachausbildung (auch mit ein- oder zweijähriger Helferausbildung), medizinische Praxis- und Assistenzberufe (z. B. Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte), Hauswirtschaft und Alltagsunterstützung, Auszubildende, Minijobs sowie Beschäftigungen mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von weniger als 20 Stunden.
  3. Maßgeblich sind die im Arbeitsvertrag vereinbarte Position und Wochenarbeitszeit zu Beginn der Beschäftigung.

5. Ablauf und Zuordnung

  1. Die teilnehmende Person gibt keine Daten der empfohlenen Person an MatchTogether weiter. Sie gibt nur Link, Code oder QR-Code weiter.
  2. Die empfohlene Person entscheidet selbst, ob sie sich bei MatchTogether registriert.
  3. Eine Empfehlung wird zugeordnet, wenn die empfohlene Person sich über den persönlichen Empfehlungslink registriert oder den Empfehlungscode angibt und die Zuordnung vor dem Absenden bestätigt. Ein Klick auf den Link allein genügt nicht.
  4. Hat die empfohlene Person den Code bei ihrer Registrierung nicht angegeben, kann sie die Empfehlung innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Registrierung gegenüber MatchTogether in Textform (z. B. per E-Mail) nachträglich bestätigen, sofern sie bis dahin keinem anderen Code zugeordnet ist.
  5. Anerkannt wird nur die erste gültige Zuordnung einer Fachkraft. Eine Prämie wird nicht aufgeteilt.
  6. Keine Prämie entsteht, wenn die empfohlene Person vor ihrer Registrierung bereits als Kandidatin oder Kandidat bei MatchTogether registriert war oder in den 12 Monaten davor in aktivem Kontakt mit MatchTogether stand, insbesondere durch ein Beratungsgespräch, eine Ansprache durch MatchTogether oder eine Vorstellung bei einer Einrichtung.
  7. Die Empfehlung ändert nichts an der persönlichen Eignungsprüfung und am Beratungsprozess von MatchTogether. Es besteht kein Anspruch darauf, dass MatchTogether die empfohlene Person berät, einer Einrichtung vorstellt oder dass sie eingestellt wird.

6. Prämie

  1. Eine Prämie entsteht, wenn die zugeordnete empfohlene Person einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung schließt, der MatchTogether sie im Rahmen eines Auftrags dieser Einrichtung vorgestellt hat, und das Arbeitsverhältnis drei Monate nach dem tatsächlichen Arbeitsantritt noch ununterbrochen besteht. Zeiten von Urlaub oder Krankheit sind unschädlich.
  2. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Wochenarbeitszeit nach Ziffer 4.3:
    • ab 35 Stunden: 500 €
    • 30 bis unter 35 Stunden: 450 €
    • 25 bis unter 30 Stunden: 400 €
    • 20 bis unter 25 Stunden: 350 €
  3. Pro eingestellter Person wird höchstens eine Prämie gezahlt.
  4. Kommt keine Einstellung zustande, tritt die Person die Stelle nicht an oder endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von drei Monaten nach Arbeitsantritt, entsteht keine Prämie.
  5. Wurde eine Prämie aufgrund falscher Angaben oder ohne Vorliegen der Voraussetzungen ausgezahlt, kann MatchTogether sie zurückfordern.

7. Auszahlung

  1. MatchTogether prüft jeden Anspruch und stützt sich dabei auf die Angaben der einstellenden Einrichtung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, informiert MatchTogether die teilnehmende Person und fragt die SEPA-Bankverbindung ab.
  2. Die Prämie wird innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt, nachdem die Voraussetzungen nach Ziffer 6 erfüllt sind und die vollständige Bankverbindung vorliegt. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzüge ausschließlich per Überweisung.

8. Steuern

Die Prämie ist in der Regel einkommensteuerpflichtig (sonstige Einkünfte). Für die Angabe in der Steuererklärung ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich. MatchTogether behält keine Steuern ein.

9. Faire Nutzung

  1. Link und Code dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die die teilnehmende Person persönlich kennt und bei denen sie davon ausgehen kann, dass sie mit der Nachricht einverstanden sind. Unerwünschte Massennachrichten (Spam), gekaufte oder fremde Kontaktlisten, bezahlte Werbeanzeigen sowie Gutschein-, Cashback- oder Prämienportale sind nicht erlaubt.
  2. Wer Link oder Code öffentlich teilt, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, muss deutlich darauf hinweisen, dass er bei erfolgreicher Empfehlung eine Prämie von MatchTogether erhält (z. B. „Werbung – ich erhalte eine Empfehlungsprämie“).
  3. Die teilnehmende Person darf nicht im Namen von MatchTogether auftreten, keine Logos oder Marken von MatchTogether in eigener Werbung verwenden und keine Zusagen zu Stellen, Gehältern oder Arbeitsbedingungen machen.
  4. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre Pflichten aus einem eigenen Arbeitsverhältnis einzuhalten. Insbesondere darf sie keine Kontaktdaten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ihres Arbeitgebers nutzen.
  5. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Bedingungen oder bei falschen Angaben kann MatchTogether die Person von der Teilnahme ausschließen. Für Empfehlungen, die von dem Verstoß betroffen sind, entsteht keine Prämie.
  6. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann MatchTogether einen Code vorübergehend sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Ansprüche aus bereits gültig zugeordneten Empfehlungen bleiben unberührt, soweit kein Verstoß vorliegt.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Empfehlungsprogramm stehen in der Datenschutzerklärung. Die teilnehmende Person erhält keine Angaben zu Name, Bewerbung, Wechselwunsch, Arbeitgeber, Gehalt oder Stand des Prozesses der empfohlenen Person. MatchTogether informiert sie lediglich über eine fällige Prämie und deren Auszahlung.

11. Laufzeit, Änderung und Beendigung

  1. Das Programm ist unbefristet. Die teilnehmende Person kann ihre Teilnahme jederzeit per E-Mail beenden. MatchTogether kann das Programm mit Wirkung für die Zukunft beenden.
  2. MatchTogether kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Registrierungen empfohlener Personen ändern. Die teilnehmende Person wird über Änderungen per E-Mail informiert.
  3. Für jede Empfehlung gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei der Registrierung der empfohlenen Person gültig war. Ansprüche aus Empfehlungen, die vor einer Beendigung oder Änderung gültig zugeordnet wurden, bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

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